Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

besten Dank für ihr Antwortschreiben.

 

 

 

Ich hatte die Fragen eigentlich recht einfach und klar formuliert, deswegen wundere ich mich etwas über die Art der Antwort, die auf die einzelnen Fragen kaum eingeht, dafür  eine ganze Reihe von persönlichen Anschauungen widergibt, denen ich aber zum Teil deutlich widersprechen muss.

 

 

 

Etwas verwirrend war, dass im Briefkopf Herr Flügge steht, sie, Herr Urbach, den  Brief aber unterschrieben haben.  Ihr  Brief  behandelt die Fragen im offenen Brief an Herrn Flügge. Deswegen habe ich zum besseren Verständnis  die Fragen an Herrn Flügge unten aufgeführt (es waren 9 Fragen an Herrn Flügge, 7 Fragen an Sie)

 

 

 

Sie stellen fest, dass das Allgemeinwohl stets berücksichtig werden muss und verweisen auf das Baugesetzbuch.

 

Bereits in §1 des Baugesetzbuches wird aber nicht nur eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gefordert, sondern auch „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt“. Weiterhin heißt es: „Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.“ Hier sehe ich einen starken Widerspruch zum Vorentwurf des FNP. Wie bereits in unseren Stellungnahmen  ausgeführt werden in den Plänen für das Potenzial Sg 16a-c Klimaschutz und Klimaanpassung nicht nur nicht gefördert sondern sogar geschädigt. Weiterhin wird auf die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen verwiesen. Dazu gehört auch der schonende Umgang mit der Ressource Boden.  Eine Reduzierung des Flächenverbrauchs ist klares Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bunderegierung als auch der „Allianz für die Fläche“ des Landes NRW.

 

Nun könnte man  argumentieren, dass das „Allgemeinwohl“ höherwertig ist gegenüber Umweltschutz, Klimaschutz und einer  Reduzierung des Flächenverbrauchs. Aber was ist überhaupt gemeint? Gehört eine intakte Natur, der Schutz vor Lärm, die Vermeidung von Verkehrschaos und ein günstiges Mikroklima etwa nicht zum Wohlergehen der Allgemeinheit? und wer ist eigentlich mit Allgemeinheit gemeint? Sind die Bergisch Gladbacher Bürger gemeint? Diese benötigen sicher nicht dieses Ausmaß an neu ausgewiesenem Wohnbauland. Die Einwohner von NRW? Die Einwohnerzahlen werden nach den Prognosen des statistischen Bundesamtes in den nächsten Jahrzehnten bei geringer Zuwanderung um 3 Millionen sinken, bei starker Zuwanderung um 2 Millionen. Die Einwohner der BRD? Hier sehen die Prognosen bei  geringer Zuwanderung eine Abnahme um  13 Millionen Einwohner, bei starker Zuwanderung um 7  Millionen. Wer ist also die Allgemeinheit, die einen Nutzen hat? Nur diejenigen, die gerne von außerhalb nach Bergisch Gladbach ziehen möchten? Und die hier wohnenden Gladbacher gehören nicht dazu und müssen sich mit einer Einschränkung ihrer Lebensqualität abfinden?

 

 

 

Der FNP stellt auch nicht nur eine Orientierung dar, wie sie schreiben. Sie verweisen selbst auf §5 des Baugesetzbuches, aber da heißt es direkt im ersten Absatz: " Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen." Dementsprechend ist es nicht Aufgabe des FNP, nur darzustellen, auf welchen Flächen eine Bebauung möglich ist, sondern er stellt dar, wo eine Bebauung beabsichtig ist.

 

 

 

Zu meinen Fragen: "Bitte nennen sie eine Kindertagesstätte in 300m Entfernung zu den Potenzialflächen, die freie Kapazitäten hat." und  "Welche direkt angebundene Straße ist leistungsstark?" antworten sie, dass nicht entscheidend sei, ob heute Kapazitäten vorhanden sind, sondern ob diese in der Zukunft gegeben sind. Da fragt man sich, warum das Büro Post und Welters für viel Geld den Auftrag bekommen hat, genau diese Punkte für die Potenziale zu prüfen. Es wurde der Auftrag gegeben, die Kriterien zu prüfen und wenn das Ergebnis in ihrem Sinne ungünstig ausfällt, dann sind die Kriterien plötzlich belanglos. Oder haben sie von dem Büro hellseherische Fähigkeiten erwartet, mit denen festgestellt werden kann, ob in der Zukunft ausreichend Kindertagesstätten und leistungsstarke Straßen vorhanden sind.?

 

 

 

Eindeutig widersprechen muss ich ihnen, wenn sie feststellen, dass Verkehrsprobleme ja eh kommen würden.  Wenn das Bauland in Bergisch Gladbach nicht zur Verfügung gestellt würde würden Ansiedlungen im Umland das Verkehrsaufkommen erhöhen. Wer nach Bergisch Gladbach zieht muss den Bergisch Gladbacher Verkehr belasten, um mit irgendwohin zu fahren. Wer woanders hinzieht muss 1. nicht ins Bergisch Gladbacher Umland ziehen und 2. nicht unbedingt durch Bergisch Gladbach fahren, um sein Ziel zu erreichen. Die Straßen "Voiswinkeler Str", "Odenthaler Markweg", "Sträßchen Siefen" und "Im Aehlemaar" (allesamt Straßen in Wohngebieten) würden nur dann einen erhebliche Zunahme der Verkehrsbelastung erleben, wenn die Gebiete SC 2 b u. c und SC 16 u. c in Schildgen als Wohnbauland neu ausgewiesen würden.  Wahrscheinlich gilt ähnliches für viele andere Gebiete.

 

 

 

Sie schreiben, dass bei "sehr schützenswerten Böden" im Rahmen des Vorentwurfes durch die Verwaltung eine "intensive nähere Überprüfung" festgelegt worden sei.  Dies erklärt aber nicht, warum auf dem Gebiet SC 16b  die Einstufung als sehr schützenswerter Boden nicht in die Bewertungskategorie durchschnittlich bis hohe Umweltrelevanz  führt (s. Definition Steckbrief S. 5)?"

 

 

 

Nach ihre Stellungnahme zu meiner Frage 7 ("Warum werden die Gebiete als im Freiraumkonzept ausgewiesene Kaltluftentstehungsgebiete, z.T. mit Funktion als Luftleitbahn nicht in die Bewertungskategorie durchschnittlich bis hohe Umweltrelevanz (s. Definition Steckbrief S. 5)?" frage ich mich, ob sie sich bisher überhaupt ausreichend mit dem Thema befasst haben. Bei der geplanten Bebauung kann die Kaltluftentstehung nicht erhalten werden, egal wie Gebäudestellung , Gebäudehöhe  und Art der Verdichtung geplant werden.

 

Ich kann hier als Lektüre das Arbeitsblatt "Kühlleistung von Böden"  des Landesamtes für Natur-,  Umwelt und Verbraucherschutz NRW empfehlen. Ein Erhalt der Kaltluftentstehung ist nur durch eine Verhinderung der Versiegelung möglich. Das Grundprinzipe der potenziellen Kühlleistung des Bodens besteht darin, dass der Boden Wasser,  welches in ihm gespeichert ist, zur Verdunstung bereitstellt. In der Regel erfolgt die Verdunstung über Pflanzen. Ob eine Kühlleistung möglich ist hängt damit auch eng vom Grundwasserspiegel ab.

 

Der Grundwasserspiegel im Bereich der Potenziale SC 16 liegt größtenteils bei 40-80 cm, im Bereich SC 16 c sogar bei 0 bis 40cm. Dieser Bereich ist optimal für eine Kühlleistung geeignet. Und diese Kühlleistung kann nicht erhalten werden, wenn der Bereich bebaut wird, egal wie die Gebäude gestellt werden.

 

Das sind keine theoretischen Überlegungen. Ich lade sie gerne ein, an einem heißen Sommerabend gemeinsam einen Spaziergang entlang der Wiesen zu machen.  Die Kühlleistung ist direkt spürbar.

 

 

 

Ihre Erwiderung auf Frage 8 geht überhaupt  nicht auf meine Frage ein. Ich habe nach der zusätzlichen Lärmbelastung  auf der Voiswinkeler Str. gefragt. ohne auf irgendwelche Grenzwerte hinzuweisen. Sowohl eine massive Bebauung in Kalmünten als auch auf der Wiese zwischen Voiswinkeler Str. und Im Aehlemaar wird zu einer Zunahme der Lärmbelastung führen. Meine Frage war, warum diese zusätzliche Lärmbelastung nicht in die Bewertung der Steckbriefe eingeht. Hier erfolgt  größtenteils  eine Bewertung als "Lärm: keine Konflikte".  Es stimmt, dass die aktuellen Grenzwerte hier nicht überschritten werden.  Es ist aber bekannt, dass bereits unterhalb dieser Werte gesundheitliche Risiken zunehmen und die Lebensqualität negativ beeinflusst wird.

 

Das Umweltbundesamt hat vor diesem Hintergrund folgende Empfehlungen ausgesprochen: Es werden als kurzfristiges Handlungsziel zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen als Auslösewerte Immissionspegel von Lden=65 dB(A) und Lnight=55 dB(A) vorgeschlagen. (dies entspricht den von ihnen erwähnten  Grenzwerten).  Als mittelfristiges Umwelthandlungsziel zur Minderung erheblicher Belästigung schlägt das UBA Auslösekriterien von 60/50 dB(A) und als langfristiges Handlungsziel von 55/45 dB(A) vor.

 

Es ist für die Anwohner nicht akzeptabel, dass der Verkehrslärm solange gesteigert werden kann, bis die aktuellen maximalen Grenzwerte (die wahrscheinlich in Zukunft abgesenkt werden s.o.) erreicht werden. Hier besteht sehr wohl bereits bei einer geringeren Belastung ein Konflikt mit den Interessen der Anwohner.

 

 

 

Zuletzt bedauern sie unter anderem, dass die klare Ausrichtung des FNP auf den tatsächlichen Bedarf von den Bürgerinitiativen ausgeblendet würde. Der Bedarf an Wohnbauland wurde willkürlich aus 5 völlig unterschiedlichen Prognosen mit zum Teil deutlich niedrigeren Wachstumszahlen ausgewählt. Man kann doch nicht diese willkürlichen Auswahl jetzt  einfach mal so zum  tatsächlichen Bedarf erklären.

 

 

 

Ich kann nur hoffen die Prüfung der über 4000 Eingaben zum Vorentwurf nicht so ausgeführt wird wie ihre Argumentation in diesem Brief.  Das Antwortschreiben  entspricht eher einer allgemeinen Rechtfertigung ihrer  vorbestehenden Ansichten zum Vorentwurf des FNP als einer sachlichen Diskussion auf Augenhöhe.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Dr. Benno Nuding