Wenig später meldete sich auch Bürgermeister Urbach zu Wort, verteidigte seinen Baurat gegen Kritik und setzte noch einen oben drauf: die Bürgerinitiativen wollten nur,  dass Alles so bleibt wie es ist.

Auch hier schrieb Benno Nuding einen offenen Brief:

 

Sehr geehrter Herr Urbach,

 

Mit Verwunderung und Sorge habe ich in der heutigen Ausgabe des  Bürgerportals in-gl ihre Aussagen zum Flächennutzungsplan und den in diesem Bereich tätigen Bürgerinitiativen gelesen.

Sowohl das Interview mit Herrn Harald Flügge als ersten Beigeordneter der Stadt Bergisch Gladbach und Baurat vom 22.11.2016, als auch das Interview mit Ihnen lassen nur den Schluss zu, dass kein Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung mit den BI’s besteht.  Hier geht es nur um Meinungsmache.  

 

Ich habe die Form des offenen Briefes gewählt, um ihnen die gleichen Fragen zu stellen, die ich auch schon Herrn Flügge in einem offenen Brief  gestellt habe. Ich habe bis heute trotz Nachfragens von Herrn Flügge keine Antwort erhalten. Deswegen bin ich umso gespannter auf ihre Reaktion.

 

Im Oktober haben sie unsere Unterschriftenlisten mit Einwänden gegen den Vorentwurf zum Flächennutzungsplan entgegengenommen. Anscheinend haben sie sich aber nicht die Mühe gemacht, unsere Einwände auch zu lesen.

Sie sagen  im Interview:  „Ein Konsens mit Bürgerinitiativen ist meistens sehr schwierig – weil man dort einfach keine Veränderung für sein eigenes Wohnumfeld möchte………..Sie (die BI’S)wollen bewirken, dass alles so bleibt wie es ist.“

1.       Es geht uns nicht nur um unser eigenes Wohnumfeld. Wir wenden uns in unseren Stellungnahmen nicht nur gegen die Pläne in Schildgen sondern auch in anderen Stadtteilen und gegen ein zu schnelles Bevölkerungswachstum in ganz Bergisch Gladbach.

2.       Wir lehnen nicht jede Veränderung in unserem Wohnumfeld ab. Wir bejahen in unseren Stellungnahmen ausdrücklich ein moderates Wachstum. Die Lebensqualität für die jetzigen Einwohner Bergisch Gladbach muss aber erhalten werden.  Dies geschieht aber nicht, wenn klimatisch und ökologisch wichtige Grünflächen zerstört werden und die bestehenden Straßen der zunehmenden Verkehrslast nicht mehr gewachsen sind.

 

Auf die Frage: „Der neue Baurat Harald Flügge hat jede handwerkliche Kritik am Vorentwurf zurückgewiesen, sieht keine Fehler bei den Grundlagen, bei den Annahmen und Bewertungen. Wie stehen Sie dazu?“ antworten sie:

„Ich habe überhaupt keinen Anhaltspunkt oder Grund, das anders zu bewerten als Herr Flügge.“

Es gibt über 4000 Eingaben gegen den Vorentwurf und sie haben keinen Anhaltspunkt für handwerkliche Fehler????? .Insbesondere bei der Bewertung der einzelnen Potentiale zeigt sich eine so große Anzahl von Fehlern,  dass ihre Antwort kaum zu glauben ist.

Wir haben die Bewertung der Potenzialflächen Sc 16a Sc 16b und Sc 16c in Schildgen geprüft. Wenn sie  die handwerkliche Kritik am Vorentwurf zurückzuweisen   bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen zu den Steckbriefen dieser Potenzialflächen:

 

Frage 1: Bitte nennen sie eine Kindertagesstätte in 300m Entfernung zu den Potenzialflächen, die freie Kapazitäten hat.

 

Frage 2: Wie verläuft der Weg von den Potenzialflächen zur Gemeinschaftsgrundschule Schildgen, Concordiaweg oder zur Grundschule Katterbach, der nur 600m beträgt.

 

Frage 3: Welche direkt angebundene Straße ist leistungsstark?

 

Frage 4: Wo verlaufen in 250m Entfernung 2 Buslinien?

 

Frage 5: Warum führt die Einstufung als sehr schützenswerter Boden nicht in die Bewertungskategorie durchschnittlich bis hohe Umweltrelevanz (s. Definition Steckbrief S. 5)?

 

Frage 6: Warum werden die Gebiete als im Freiraumkonzept ausgewiesene Kaltluftentstehungsgebiete, z.T. mit Funktion als Luftleitbahn nicht in die Bewertungskategorie durchschnittlich bis hohe Umweltrelevanz eingestuft (s. Definition Steckbrief S. 5)?

 

Frage 7: Laut Steckbrief s. 4 gilt: So führt zum Beispiel eine unzureichende Erschließung, die in der Regel mit einer Zusatzbelastung vorhandener Wohngebiete einhergeht, zu einer Abwertung der Flächenbewertung. Warum geht die zusätzliche Lärmbelastung der Anwohner z.B. auf der Voiswinkeler Straße (jetzt schon L-den 55 bis 65 dB(A)) nicht in die Bewertung ein?

 

In Erwartung ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

 

Dr. B. Nuding

 

http://in-gl.de/2017/01/17/katterbach-fnp-sieben-fragen-an-lutz-urbach/