Am 10.09.2016 wurde der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes (Infos unter https://www.bergischgladbach.de/neuaufstellung-fnp.aspx )   bei einer Informationsveranstaltung im Bergischen Löwen vorgestellt. 

Danach hatten die Bürger bis zum 11.10. Zeit, Stellungnahmen zum und Einwände gegen den Vorentwurf bei der Stadt einzureichen.

Bereits bei der ersten Durchsicht des Vorentwurfes  wurde klar, dass die geplanten neuen Wohngebiete alleine verkehrstechnisch nicht durchdacht sind. Hier droht ein geplantes Verkehrschaos.

Je mehr wir uns mit den Plänen befassten desto klarer wurde, dass es neben der Verkehrssituation noch viele weitere Bereiche gibt, die gegen die Bebauungspläne sprechen, vor allem die Auswirkungen auf das Mikroklima und Aspekte des Naturschutzes.

Die Begründung des Vorenwurfes umfasst alleine 205 Seiten, die dazugehörigen Steckbriefe Wohnen weitere 205 Seiten, der Umweltbericht 117 Seiten.

Als weitere Dokumente mussten das Mobilitätskonzept, Integriertes Stadtentwicklungskonzept - ISEK 2030,  Lärmaktionsplan und Freiraumkonzept durchgearbeitet werden. Unter Zeitdruck überlegten wir uns das weitere Vorgehen.

Es bildete sich eine Bürgerinitiative, um sich  gegen den  Vorentwurf des Flächennutzungsplanes zu engagieren. Es wurden drei Stellungnahmen ausgearbeitet mit einer ganzen Reihe an Einwänden (s.u.). Gleichzeitig wurden drei Bürgerversammlungen in Schildgen organisiert, und es wurde begonnen, Unterschriften zu sammeln.

 

Am 10.10 wurden die Stellungnahmen mit mehr als 3000 Unterschriften Bürgermeister Lutz Urbach übergeben: http://www.ksta.de/region/rhein-berg-oberberg/bergisch-gladbach/3000-unterschriften-initiativen-gegen-neue-wohngebiete-24876742

 

Um es vorweg noch einmal zu wiederholen: Es geht uns nicht darum, dass überhaupt nicht mehr gebaut wird!!!

 

Es entstehen ja aktuell auch ohne Neuausweisung von Bauland viele Wohneinheiten. Das betrifft einmal die Bebauung von Baulücken, aber zunehmend auch einen Abriss alter Bausubstanz (meist Einfamilienhäuser) und Ersatz durch neue Gebäude, oft mit deutlich mehr Wohneinheiten als bisher.

 

 

 

Stellungnahmen

 

 

Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach

 

Stellungnahme 1

 

Die Neuausweisung von Wohnbauland in Bergisch Gladbach soll so geplant werden, dass von einem Bevölkerungswachstum von 4500 Einwohnern bis 2035 ausgegangen wird und nicht von einem Bevölkerungswachstum von bis zu über 9000 Einwohnern.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

Das Planungsbüro Schulten Stadt- und Raumentwicklung (SSR) hat im Auftrag der Stadt Bergisch Gladbach eine Bevölkerungs- und Haushaltsprognose bis in das Jahr 2035 entwickelt.

 

 

 

Diese berücksichtigt insbesondere auch aktuelle Entwicklungen (Starker Zuzug von Flüchtlingen), die in der Bevölkerungsprognose von IR.NRW (auf Basis der Bevölkerungszählung „Zensus 2011“) noch nicht absehbar gewesen sind. Vom Büro SSR wurden drei Varianten erarbeitet, die den Rahmen für die mögliche Bevölkerungsentwicklung der Kommune in den nächsten 20 Jahren stecken sollen.

 

 

 

Variante 1, genannt „Trend“ geht – verkürzt erklärt-  davon aus, dass sich die Zuzüge aus Köln in den nächsten Jahren im gleichen Maße fortsetzen, wie sie sich in den Jahren 2000 – 2014 entwickelt hatten.

 

Die Prognose ergibt dann eine Einwohnerzahl von 114.112 Personen im Jahr 2035.

 

 

 

Variante 2, genannt „Bestand“ repräsentiert die Dynamik der Bevölkerungsentwicklung im Bestand sowie durch Neubau für Eigenbedarf und geht – ebenfalls verkürzt erklärt- davon aus, dass sich Bevölkerungswachstum nur durch die Nutzung leer stehender Bestandswohnungen oder durch individuellen Neubau ereignen kann. Daher bildet die prognostizierte Bevölkerungszahl dieser Variante mit 111.395 Einwohnern den niedrigsten Wert aller Prognosen.

 

 

 

In Variante 3, genannt „Entwicklung“ wird – ebenfalls verkürzt erklärt-  ein konstanter Zuzug nach Bergisch Gladbach vornehmlich aus Köln (ca. 100 Person pro Jahr) zu Grunde gelegt.

 

Allerdings wird hier schon prognostiziert, dass sich dieser Trend ab dem Jahr 2020 nur noch gedämpft fortsetzen wird (ca. 50 Personen/Jahr).

 

Zusätzlich geht bereits Variante 3 davon aus, dass Personen aus dem Ausland (Flüchtlinge)  in Bergisch Gladbach verbleiben und somit das Bevölkerungswachstum weiter vorantreiben. Für das Jahr 2035 prognostiziert Variante 3 daher eine Einwohnerzahl von 115.638.

 

 

 

Die letzte Variante 4 wurde dann noch zusätzlich unter dem Eindruck der massenhaften Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland und natürlich auch nach Bergisch Gladbach im Jahr 2015 hinzugefügt.

 

Diese Variante geht nun davon aus, dass sich dieser Zuwanderstrom wie in 2015 bis ins Jahr 2035 fortsetzen wird und prognostiziert unter diesen Umständen für das Jahr 2030 eine Einwohnerzahl von dann 120.000 Menschen in Bergisch Gladbach.

 

 

 

Abbildung 16: Bevölkerungsprognosen 2035 von SSR - Schulten Stadt- und Raumentwicklung und IT.NRW für Bergisch Gladbach  /Quelle: Begründung Vorentwurf Flächennutzungsplan, Seite 49

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einwand a)

Bereits in Variante 3 wird zusätzlich zu den Zuzügen aus dem Kölner Raum angenommen, dass Personen aus dem Ausland in Bergisch Gladbach verbleiben und somit das Bevölkerungswachstum vorantreiben.

Eine ungebremste Migration, wie sie in Variante 4 nach dem starken Zuzug 2015 angenommen wird, ist jedoch nach der neuesten politischen Entwicklung als fast ausgeschlossen anzusehen.

Entsprechend sollte der erwartete Bevölkerungszuwachs nicht in einem Rahmen zwischen 5156 und 9518 Einwohnern angenommen werden sondern zwischen 3630 und 5156.

Dadurch kann  auch der Gesamtbedarf an Wohneinheiten und der Gesamtbedarf Flächen gekürzt werden.

 

Einwand b)

Laut der Begründung Vorentwurf FNP (S.10) ist eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft zur Erörterung der Ziele und Zwecke der Planung  vorgeschrieben.

Dies war aber hier nicht der Fall:

Ziel und Zweck des Flächennutzungsplanes wurden nicht ausreichend erörtert - sondern einfach nur festgelegt, als ob es keine Alternativen gäbe.

 

Im Vorentwurf (S. 40) heißt es: "Im Sinne des zielgruppenorientierten Baulandmanagements des Stadtentwicklungskonzeptes sind neben den erforderlichen Siedlungsflächen für die Bergisch Gladbacher Bevölkerung zukünftig auch für die Zuwanderer aus der Region sowie aus dem Ausland im Rahmen des Flächennutzungsplanes Flächen vorzusehen. Alternativ kann die Wohnraumversorgung breiter Kreise der Bevölkerung nicht mehr abgebildet werden."

 

Dem widersprechen wir:

Dass Siedlungsflächen für die Bergisch Gladbacher Bevölkerung erhalten und evtl. auch neu geschaffen werden müssen, findet unsere Zustimmung.

 

Auch, dass die in Bergisch Gladbach lebenden Flüchtlinge Wohnungen finden müssen, ist selbstverständlich.

 

Aber darüber hinaus denken wir, dass die Stadt Bergisch Gladbach nicht verpflichtet sein kann, für jeden Zuzugswilligen aus Köln oder der Region ausreichend (preiswerten) Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

 

Die Bergisch Gladbacher Bevölkerung selbst weist mehr Todesfälle als Geburten auf. Hier ist also kein Zuwachs zu erwarten.

Wie oben schon dargestellt, ist auch die Annahme einer weiteren, konstanten, ungebremsten Migration keineswegs zu erwarten.

 

Bergisch Gladbach kann nicht für die Wohnraumversorgung in NRW oder gar darüber hinaus verantwortlich sein.

 

Es gibt in NRW Städte wie Remscheid, Wermelskirchen oder Burscheid mit drastisch sinkenden Einwohnerzahlen, also keineswegs eine städteübergreifende Wohnungsnot.

Aber auch in Bergisch Gladbach selbst herrscht derzeit keine akute Wohnungsnot:

Begründung Vorentwurf FNP S. 62:

"Nachholbedarf

Der Nachholbedarf umfasst die Differenz aus wohnungsnachfragenden Haushalten

und den verfügbaren Wohnungen. Das bedeutet, dass ein Nachholbedarf

nur existiert, wenn der Wohnungsmarkt zum Zeitpunkt der Prognose

weniger verfügbare Wohnungen bietet als Haushalte, die nach verfügbaren

Wohnraum suchen. Für die Stadt Bergisch Gladbach wird wie im vorherigen

Kapitel dargestellt aktuell kein Nachholbedarf angenommen."

 

Nur aufgrund unserer räumlichen Nähe zu Köln kann es doch nicht Ziel und Zweck des FNP sein, jedem, der gerne hier wohnen möchte, Wohnraum zu beschaffen.

 

Eine Ausweisung von Potenzialflächen, die der Zuwanderungsprognose im Rahmen der von Variante 3 prognostizieren Zuwanderung - in der ja bereits eine moderate weitere Zuwanderung von Flüchtlingen und auch aus Köln angenommen wird- entspricht, erscheint uns daher als vollkommen ausreichend und auch der Entwicklung angemessen.

 

Weiterhin wird angegeben, dass es Ziel sei, günstiges Bauland anzubieten, da die Grundstückspreise in Bergisch Gladbach angestiegen seien.

 

 

Aber:

Die Baulandpreise steigen in ganz Deutschland an.

Hauptgrund ist der Immobilienboom durch das historische Zinstief, das aber global gilt.

 

Zwischen 2000 und 2015 stieg der durchschnittliche Kaufwert für baureifes Land um ca. 80% an (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 5, 2015, Abbildung S. 6).

 

NRW insgesamt erfährt im Moment einen großen Zuzug aus anderen Regionen (Quelle: Grundstücksmarktbericht 2015 der Landesregierung NRW), was die Verteuerung des Baulandes in NRW bewirkt.

 

Es kann jedoch nicht alleine die Aufgabe Bergisch Gladbachs sein, diese Entwicklung aufzuhalten.

Gefragt wären hier Projekte der Landesregierung, um den Zuzug nach NRW gleichmäßiger zu verteilen, z.B. durch kostengünstige, schnelle und häufige Verbindungen des ÖPNV nach Köln hinein.

 

Wenn die direkt an Köln angrenzenden Gemeinden immer mehr Bauland ausweisen müssen, um dem Zuwachs Herr zu werden, würden wir irgendwann mit den wie ein Ring um Köln herum liegenden Gemeinden (Pulheim, Frechen, Brühl, Wesseling, Rösrath, Leverkusen) zu einem großen „Städteklumpen“ verschmelzen.

 

So verständlich der Wunsch nach preiswerten Wohnungen ist – ebenso verständlich muss aber doch auch der Wunsch aller Einfamilienhäuschenbesitzer nach Stabilität der Preise sein. Die Besitzer haben oft in den letzten Jahren für sehr teures Geld hier Grundstücke gekauft  – und sich dabei teilweise hoch verschuldet.

Ein Sinken der Preise würde für diese Bevölkerungsgruppe eine massive Geldvernichtung bedeuten!

Im Endbericht des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ISEK 2030 heißt es auf Seite 4:

„Die Attraktivität Bergisch Gladbachs als bevorzugter Wohnstandort in der Region soll erhalten und ausgebaut werden. Bergisch Gladbach soll im Bestand und Neubau attraktive Wohnangebote in einem hochwertigen Wohnumfeld  entwickeln. Neben jungen Familien sollen in Bergisch Gladbach in Zukunft auch neue Zielgruppen, z.B. finanzkräftige Ein- und Zweipersonenhaushalte, angesprochen werden.“

 

Wir bezweifeln, dass gerade diese gewünschten Zielgruppen weiterhin gerne nach Bergisch Gladbach ziehen werden, wenn ein Zuzug im Rahmen der Prognosen der Variante 4 geplant wird. Insbesondere dann nicht, wenn nicht gleichzeitig eindeutige Pläne zur Verbesserung der Verkehrssituation vorliegen und zudem auch Pläne für das „Anpassen“ der Kapazitäten von Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Kanalisation usw. fehlen.

 

In 10 oder 15 Jahren wird dann schon wieder festgestellt wird, dass Bergisch Gladbachs Straßen den Verkehr nicht mehr aufnehmen können, dass Bergisch Gladbachs Kindergärten und Schulen die Nachfrage nach Ganztagesplätzen nicht abdecken können, dass es aus Geldmangel im Stadtsäckl keine oder nur viel zu wenige Jugendzentren gibt (die auch in den Abendstunden und am Wochenende, nämlich dann, wenn die Jugend Freizeit hat, geöffnet sind) oder dass Bergisch Gladbachs Kanalisation wieder einmal an ihre Grenzen stößt.

All diese Punkte sind bereits jetzt ein Problem!

Man kann nicht jhingehen und ein Maximum an Zuwanderung planen ohne konkrete und realisierbare Lösungen für diese Probleme zu haben.

 

Im Kapitel Grundlagen Demografie der Begründung Vorentwurf FNP (S. 42) steht:  "Für die Prognose der zukünftigen Wohnbauflächenbedarfe ist die Entwicklung der Haushalte von entscheidender Bedeutung. Diese basiert auf Annahmen über die Bevölkerungsentwicklung Bergisch Gladbachs sowie Entwicklungen zu Haushaltsgrößen in Deutschland. Für die Anforderungen an den Wohnraum sind zudem Aussagen über die Milieustruktur der Bevölkerung von Belang. Alle Faktoren geben gemeinsam Aufschluss über die künftigen Ansprüche der Bevölkerung an die Wohnbebauung in Bergisch Gladbach sowie über nötige Veränderungen - qualitativ wie quantitativ - im aktuellen Bestand."

 

Die Entwicklung der Haushalte ist aber kein unkontrollierbares Naturereignis, sondern steuerbar. Gerade diese Steuerung sollte doch Aufgabe des FNP sein!

 

Da Bergisch Gladbach „das traditionelle Milieu aufgrund des hohen Alters der zugehörigen Bevölkerungsgruppe stark zurückgehen wird“ (Quelle: Begründung Vorentwurf FNP Seite 51) sollte es doch Ziel des FNP sein, dass möglichst viele Familien mit Kindern nach Bergisch Gladbach ziehen, um die oben demographische Entwicklung der Bevölkerung dahingehend zu beeinflussen, dass wieder mehr junge Menschen in der Stadt leben.

 

Familien benötigen zudem weniger WE als Singlehaushalte.

 

Hier fehlt im FNP aber jeder Hinweis auf eine steuernde Planung.

 

Daher unsere eindeutige Stellungnahme:
Moderater Zuwachs wie in Variante 3 prognostiziert: Ja

Eine Flächenausweisung nach den Prognosen der Variante 4 ist abzulehnen.

 

Einwand c)

 

Für den geplanten Zuzug wird eine deutlich zu große Neuausweisung an Wohnbauland geplant:

 

1.

In Variante 3 wird für einen Zuzug von 5156 Einwohnern ein Neubedarf von 5650 Wohneinheiten geplant.

 

Dabei wird ein Ersatzbedarf von 2200 Wohneinheiten und ein Neubedarf von 3450 Wohneinheiten angenommen.

 

Aktuell wohnen in Bergisch Gladbach statistisch 2,06 Einwohner pro Wohneinheit.

 

Da es nach dem oben genannten Auszug aus dem des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ISEK 2030 Ziel ist, neben finanzkräftigen Ein- und Zweipersonenhaushalten vor allem auch Familien nach Bergisch Gladbach zu holen, dürfte sich dieser Wert nicht signifikant ändern.

Damit würde der Neubedarf für 5156 zusätzliche Einwohner bei 2503 Wohneinheiten liegen.

( 5156 : 2,06 = 2503 Wohneinheiten).

 

2.

Für den Ersatzbedarf von 2200 Wohneinheiten wird ein viel zu geringer Anteil an Reserven gegegengerechnet.

 

Ersatzbedarf beschreibt den Bedarf, der durch Abriss oder Zweckentfremdung von Wohneinheiten entsteht.

 

In der Regel erfolgt nach Abriss einer Immobilie in Bergisch Gladbach ein Neubau mit einer höheren Anzahl von Wohneinheiten.

 

Beispiel 1:

GL&LEV kontakt 5/16: "Die Rheinisch-Bergische Siedlungsgesellschaft mbH (RBS) hat ihr Konzept zur Entwicklung einer Siedlung an der Handstraße in Bergisch Gladbach vorgestellt. Demnach soll der Altbestand sukzessive abgerissen und rund 100 neue Wohnungen erstellt werden. 15 Millionen Euro will die RBS dafür in die Hand nehmen. Die noch zum größten Teil bewohnten Häuser stammen aus den 50er Jahren, 2013 kaufte die Siedlungsgesellschaft die komplette Siedlung. Ein Architekten-Team hat ein bedarfsgerechtes, städtebauliches Konzept für den Standort entwickelt. Die ersten Abrissmaßnahmen sind für 2017 geplant, die Entmietung der Objekte ist bereits in Gang. Die RBS verdoppelt in den nächsten Jahren die Wohnfläche dieser Siedlung auf rund 7.100 Quadratmeter."

 

Beispiel 2:

Grundstück Ecke Voiswinkeler Straße/Im Aehlemaar:

Hier wurde eine Wohneinheit (1 Einfamilienhaus) abgerissen, inzwischen steht dort ein Mehrfamilienhaus mit 16 Wohneinheiten.

 

Es gäbe unzählige weitere Beispiele dafür in Bergisch Gladbach.

 

Wenn 2200 Wohneinheiten wegfallen entspricht das bei einer Dichte von ca. 30 WE/Hektar (und das ist sicher vorsichtig geschätzt) 73 Hektar.

Dieses Gebiet kann der Reserve zugeschlagen werden, da es ja wieder als Bauland zur Verfügung steht.

 

Einwand d)

Das Mobiltätskonzept der Stadt Bergisch Gladbach wurde für einen Bevölkerungszuwachs von 3874 Einwohnern bis 2030 entwickelt.

Da ein Neubau leistungsstarker Straßen (einzige Ausnahme Bahndammtrasse (L 286n) mit Querspange) nicht möglich ist, gelangt das Straßennetz in Bergisch Gladbach entlang der Hauptachsen bereits jetzt an seine Grenzen.

 

 

 

Mobilitätskonzept Stadt Bergisch Gladbach, Seite 26

„6. Kfz-Verkehr

Der Kfz-Verkehr in Bergisch Gladbach ist, wie bereits in Kapitel 2 herausgearbeitet, insbe-sondere durch die starke Belastung der Hauptachsen zwischen den drei großen Ortsteilen und in Richtung Paffrath/Schildgen geprägt. Bedingt durch die Struktur der Wohn- und Ge-werbegebiete sowie die Lage im Raum zwischen den Bundesautobahnen 1, 3 und 4 ist das Verkehrsaufkommen insbesondere in der Hauptverkehrszeit außerordentlich hoch. In diesen Zeiten stößt das Netz an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit.“

 

und

 

„Die Möglichkeiten des Ausbaus des Straßennetzes sind jedoch außerordentlich begrenzt, da kaum realistisch nutzbare Trassen vorhanden sind.“

 

Ein gering höherer Bevölkerungszuwachs kann vielleicht noch kompensiert werden,  ein Zuwachs von über 4500 Einwohnern (mit dann mindestens 13.500 täglichen Fahrten mehr – Stellungnahme Herr Pachan auf der Informationsveranstaltung)  sicher nicht mehr.

 

 

Einwand e)

Der Zuzug in Bergisch Gladbach war im Vergleich zum Rheinisch Bergischen Kreis und dem Land NRW in den letzten Jahren bereits überdurchschnittlich.

 

Es gibt keinen Grund, diesen überdurchschnittlichen Zuzug jetzt durch den Flächennutzungsplan auch noch für die Zukunft festzuschreiben.

 

 

 

Stellungnahme 2

Die Neuausweisung von Wohnbauland in Schildgen, Katterbach und Nussbaum soll auf höchstens 200 Wohneinheiten begrenzt werden und nicht wie geplant auf  bis zu 1400 Wohneinheiten. Dies betrifft nicht die Bebauung in Baulücken und Ersatz von altem Wohnbestand auf größeren Grundstücken durch Gebäude mit mehreren Wohneinheiten.

 

Begründung:

 

Einwand a)

Der Individualverkehr aus allen genannten Stadteilen wird entweder Richtung Köln und Leverkusen über die Altenberger Dom-Straße oder Richtung Bergisch Gladbach über Kempener bzw. Paffrather Str. erfolgen.

 

Beide Bereiche sind jetzt schon aus- und zeitweise überlastet.

Mobilitätskonzept: “Der Kfz-Verkehr in Bergisch Gladbach ist, wie bereits in Kapitel 2 herausgearbeitet, insbesondere durch die starke Belastung der Hauptachsen zwischen den drei großen Ortsteilen und in Richtung Paffrath/Schildgen geprägt. Bedingt durch die Struktur der Wohn- und Gewerbegebiete sowie die Lage im Raum zwischen den Bundesautobahnen 1, 3 und 4 ist das Verkehrsaufkommen insbesondere in der Hauptverkehrszeit außerordentlich hoch. In diesen Zeiten stößt das Netz an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit.

 

Flächennutzungsplan: "Aufgrund der Planung ist für folgende Straßen eine Belastung zu erwarten:

• ein Abschnitt der L 101 in Schildgen,

• die L 288 im Bereich Paffrath sowie zwischen Kölner Straße und Saaler Straße..."

 

Integriertes Stadtentwicklungskonzept ISEK 2030 – Endbericht, Seite 10: „Bergisch Gladbach weist starke Verkehrsbelastungen auf den Hauptstraßen auf. Die Menschen in Bergisch Gladbach zeigen eine überdurchschnittlich hohe Pkw-Besitzquote. Das Straßennetz kann aufgrund der Stadtstruktur kaum noch ausgebaut oder ergänzt werden.“

 

Im Rahmen der öffentlichen Informationsveranstaltung am 10. September 2016 bestätigte zudem Herr Pachan vom Ingenieurbüro Rödel und Pachan persönlich, dass das Verkehrsnetz bei einem Zuwachs von bis zu 2800 Einwohnern in diesem Bereich nicht mehr funktionsfähig wäre.

 

Alte, früher einmal angedachte und im alten FNP noch enthaltenen Verkehrsentlastungen für diese Achse Paffrather Straße, Kempener Straße und Altenberger Dom Straße entfallen im neuen FNP ersatzlos:

 

Seite 9 – Flächennutzungsplan – Steckbrief Verkehr, Seite 9:

Nicht mehr dargestellt werden:

• Nordöstliche Ortsumgehung Schildgen bis Hufer Weg (entfällt vollständig)

• Anbindung Hufer Weg an die Paffrather Mühle (durch den regionalen Grünzug,

entfällt vollständig)

• Nordöstliche Ortsumgehung Paffrath von Hufer Weg bis in die Innenstadt (entfällt vollständig)“

 

Das Mobilitätskonzept sieht einen Ersatz des motorisierten Individualverkehrs durch eine Steigerung des Radverkehrs um 4%, des Fußverkehrs um 2% und des ÖPNV um 2% vor.

 

Ein wesentlicher Fußverkehr besteht zwischen Schildgen/Katterbach/Nussbaum jedoch weder Richtung Bergisch Gladbach Stadtmitte noch in Richtung Köln oder Leverkusen.

 

Der Radverkehr zwischen Schildgen und Bergisch Gladbach Stadtmitte beträgt laut Mobilitätskonzept Seite 42: 260 Fahrten pro Tag.

Eine Steigerung um 4% würde also zu 10 Fahrradfahrten mehr führen, was die Verkehrssituation nicht entlasten würde.

 

Ob der ÖPNV um 2% steigerungsfähig ist dürfte fraglich sein.

Menschen steigen vor allem dann vom PKW auf ÖPNV um, wenn dies einen zeitlichen oder preislichen Vorteil darstellt.

 

Da zwischen Schildgen/Katterbach/Nussbaum und Stadtmitte – mit Ausnahme eines ganz kurzen Stückes an der Paffrather Kirche-  aufgrund fehlender Sonderspuren der Bus ebenfalls zusammen mit den PKW im Stau steht und der Busverkehr daher sogar – wegen der zusätzlichen Zwischenhalte-  länger braucht als der motorisierte Individualverkehr, entfällt der Zeitvorteil.

 

Mobilitätskonzept Stadt Bergisch Gladbach, Seite 31:

Insofern muss mindestens mittelfristig weiterhin mit dem Verkehrssystem Bus geplant werden, welches grundsätzlich ebenfalls günstige Verbindungen ermöglicht, jedoch den Nachteil besitzt, dass keine durchgehenden eigenen Trassen vorhanden sind und somit Störungen der Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr automatisch auch die Fahrzeiten, die Attraktivität und die Pünktlichkeitsquote im Busverkehr verschlechtern.

 

Und da die Preisgestaltung des ÖPNV gerade für Auspendler nach Köln wegen der höheren Preise bei Stadtgrenzenüberschreitung ungünstig ist, ist auch ein preislicher Vorteil eher nicht gegeben.

 

Auch die Idee, diese Straßen durch einen Kreisverkehr an der Kreuzung Altenberger Dom Straße – Kempener Straße zu entlasten, wurde bereits im Lärmaktionsplan 2012 geprüft und wieder verworfen, weil für einen ausreichend großen Kreisverkehr nicht genügend Platz vorhanden ist. (siehe Einwand b).

 

Im FNP heißt es: "Größere neue Baugebiete können nur erschlossen werden, wenn die konkreten Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen untersucht und notwendige Maßnahmen nicht nur für den Kfz-Verkehr rechtzeitig und wirkungsvoll umgesetzt werden."

 

Dies ist bei einer zusätzlichen Bebauung in Schildgen, Katterbach und Nussbaum zwingend zu fordern!

Einwand b)

 

Im Lärmaktionsplan wird bereits 2012 die Achse Altenberger-Dom-Straße (L101) - Kempener Straße (L 288) zwischen Leverkusener Straße und Katterbachstraße als mit am stärksten von Lärm betroffene Achse betrachtet.

 

„Auf der Altenberger Domstraße im Bereich Schildgen, der Kempener Straße (und später Paffrather Straße) und Leverkusener Straße liegt die Lärmbelastung Straßenverkehr 24h bereits bei 70 bis 75 Lden/dB(A). jede Neuausweisung von Bauland in Schildgen, Katterbach oder Nußbaum wird diese Situation verschlimmern.

Pläne, den Lärm durch Errichtung von Kreisverkehr zu begrenzen wurden bereits im Lärmaktionsplan verworfen: " Beitrag: Bau eines Kreisverkehrs (Knotenpunkt Altenberger-Dom-Straße/ Kempener Straße) Abwägung: Zur Umsetzung eines Kreisverkehrs muss eine ausreichende Fläche vorhanden sein. Da der Kreisverkehr aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sehr groß würde, ist auf der Altenberger-Dom-Straße kein entsprechendes Potenzial vorhanden. Lärmtechnisch ist mit einem Kreisverkehr eine maximale Lärmminderung von ca. 1 dB(A) verbunden.“

 

Zitat Lärmaktionsplan:

"Altenberger-Dom-Straße

Von der Anschlussstelle Leverkusen der A 3 wird der Verkehr über die Belastungsachse Richtung Stadtmitte geführt. Die Altenberger-Dom-Straße ist auf dem betrachteten Belastungsabschnitt mit einer DTV von 17.789 Kfz mit einem Lkw-Anteil von 3,4 % tags und 4,1 % nachts belastet. Die Lärmimmissionen betragen maximal 72,5/62,4 dB(A) ganztags/ nachts und liegen damit weit über den Auslösewerten65/55 dB(A). In die Berechnungen nach VBUS und VBEB ging der schlechte Zustand der Fahrbahndecke der Altenberger-Dom-Straße nicht ein, weshalb die Lärmbelastungen eher 1-2 dB(A) höher liegen."

"Kempener Straße

Die Verkehrsbelastung der Kempener Straße ist mit einer DTV von 14.609 Kfz geringfügig geringer belastet, der Lkw-Anteil liegt bei 3,5/3,0 Lkw tags/ nachts. Die maximale Immissionsbelastung beträgt 71,6/61,5 dB(A) ganztags/ nachts. Insbesondere betroffen sind das Gebäude Leverkusener Straße Ecke Altenberger-Dom-Straße und die Gebäude vor Einmündung der Kempener Straße auf der Westseite der Altenberger-Dom-Straße."

 

Zu den Maßnahmevorschlägen im Lärmaktionsplan gehören:

 

- Geschwindigkeitsbegrenzungen,

- Anordnung eines Lkw-Verbots nachts auf der Altenberger-Dom-Straße, Abschnitt

   Leverkusener Straße bis Kempener Straße (- 2,8 dB(A)) oder ein Verbot ganztags für

   Kraftfahrzeuge >12 t, wobei eine Einzelfallprüfung gefordert wird.

 

Eine Neuausweisung von Wohnbauland in Schildgen/Katterbach/Nussbaum ist daher nur möglich, wenn vorab festgelegt wird, wie das Problem der erhöhten Lärmbelastung gelöst werden soll.

 

 

 

 

Einwand c)

 

Auf Seite 109 Begründung zum Vorentwurf des FNP werden die innerstädtischen Grünachsen und überregionale Grünachsen dargestellt.

 

Die innerstädtische Grünachse im Gebiet Schildgen/Katterbach/Nussbaum betrifft die Potenziale Sc16b und Sc16c mit Abflussrichtung Katterbach.

 

Die überregionale Grünachse betrifft die Potenziale Kb7a, Kb7b, Kb8a und Kb8b mit Abflussrichtung Paffrath und Hand.

 

Im Freiraumkonzept Bergisch Gladbach, Klimaanalyse Nord sind die Gebiete genau differenziert:

Sc16b                                     Kaltluftentstehungsgebiet und Kaltluftzuflussgebiet

                                   im südlichen Teil Kaltluftschneise mit regionaler Bedeutung

Sc16c                         Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftsammelgebiet und

                                   Kaltluftzuflussgebiet

Kb7a und Kb7b          Kaltluftschneise mit überregionaler Bedeutung

Kb8a und Kb8b          Kaltluftentstehungsgebiet und

                                   Kaltluftschneise mit überregionaler Bedeutung

 

Weiterhin findet sich für Nussbaum eine Kaltluftschneise mit regionaler Bedeutung sowie ein Kaltluftentstehungsgebiet und Kaltluftzuflussgebiet mit Abflussrichtung Paffrath.

 

In den nächsten Jahrzehnten wird ein Anstieg der durchschnittlichen Temperaturen in NRW um 1,4 bis 2,3°C erwartet (Quelle: Klimawandel in Nordrhein-Westfalen Regionale Abschätzung der Anfälligkeit ausgewählter Sektoren - Abschlussbericht - Projektleitung: J. Kropp Koordination & Edition: A. Holsten im Auftrag des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen)

Damit verbunden sind Perioden mit großer Hitze und sog. Tropennächten (Quelle: Städte und Gemeindebund NRW Mitteilungen - Umwelt, Abfall und AbwasserStGB NRW-Mitteilung 414/2013 vom 15.05.2013).

 

Der Erhalt der Gebiete, die zur Kaltluftentstehung, -sammlung - und zum Kaltluftabfluss beitragen, ist von großer Wichtigkeit und wird im FNP auch garantiert:

 

"Die regionalen Grünzüge zwischen Schildgen und Katterbach …. sind grundsätzlich für eine Siedlungsentwicklung ausgeschlossen".

 

Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), geänderter Entwurf nach zweitem Beteiligungsverfahren, Stand 05. Juli 2016, Seite 59 heißt es:

„Freiraumsicherung und Bodenschutz

Ziele und Grundsätze

7.1

1 Grundsatz Freiraumschutz

Der Freiraum soll erhalten werden; seine Nutz-, Schutz-, Erholungs-und Ausgleichsfunktionen sollen gesichert und entwickelt werden.

Der Erhalt der Leistungs-und Funktionsfähigkeit des Freiraums ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

Dies gilt insbesondere für die Leistungen und Funktionen des Freiraums... als klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum.“

 

und auf Seite 60:

„Regionale Grünzüge sind im Hinblick auf ihre freiraum-und siedlungsbezogenen Funktionen vor einer siedlungsräumlichen Inanspruchnahme zu schützen.

Sie dürfen für siedlungsräumliche Entwicklungen ausnahmsweise in Anspruch genommen werden, wenn für die siedlungsräumliche Entwicklung keine Alternativen außerhalb des betroffenen Grünzuges bestehen und die Funktionsfähigkeit des Grünzuges erhalten bleibt.“

 

Wir bezweifeln ausdrücklich, dass es in unserer grünen Stadt Bergisch Gladbach keine Alternativen zur Bebauung des betroffenen Grünzuges gibt und ebenso, dass nach einer (teilweisen) Bebauung die Funktionsfähigkeit dieses Grünzuges erhalten bliebe.

 

Im Vorentwurf des  Flächennutzungsplanes, Seite 109, wird bzgl. der Grünzüge folgende Karte angezeigt:

 

Auf dieser Karte sind deutlich der überregionale Grünzug (breiter grüner Streifen) und der regionale Grünzug (Verlauf der grünen, kreisförmigen Flächen) eingezeichnet.

 

 

 

Der Odenthaler Markweg (Verlauf schwarz eingezeichnet) liegt an seinem Anfang angrenzend an diesen regionalen Grünzug, an seinem Ende begrenzt er gerade ganz genau die Wiese, die als Potentialfläche ausgewiesen werden soll.

 

 

 

Da diese Fläche Teil des regionalen Grünzuges wäre, sollte sie lt. Landesentwicklungsplan NRW und auch laut Flächennutzungsplan nicht bebaut werden (siehe oben).

 

 

 

Sollte diese Fläche als potenzielles Bauland ausgewiesen werden widerspricht sich der Flächennutzungsplan selbst: „Die regionalen Grünzüge zwischen Schildgen und Katterbach sind grundsätzlich für eine Siedlungsentwicklung ausgeschlossen.

 

 

 

Für die Informationsveranstaltung im Bergischen Löwen am 10.09.2016  sowie für die Präsentation des Flächennutzungsplanes in den einzelnen Stadtteilen wurden dann jeweils für jeden Stadtteil eigene Plakate entworfen.

 

Auf dem Plakat für den Stadtteil Schildgen, hier ein Auszug, ist dann nur noch der überregionale Grünzug eingezeichnet ( grüner Pfeil), der regionale Grünzug, in dem die  Potentialflächen SC16c und SC16b liegen, ist auf dieser Karte dann plötzlich nicht mehr vorhanden.

 

 

 

Zudem ist der überregionale Grünzug in seiner Ausdehnung dann von ca. 1000 m auf ca. 200 m geschrumpft.

 

Mit dieser Karte kann nicht argumentiert werden, der Grünzug sei ja noch da und nicht bebaut (Aussage städtische Mitarbeiter am Informationsstand in Schildgen am 30.09.16).

 

Einwand d)

 

 

 

Der Zuzug im Statistischen Bezirk 1 (Nordwesten: Schildgen, Katterbach, Nußbaum, Paffrath, Hand) liegt bereits seit 2002 deutlich höher als in den anderen statistischen Bezirken.

 

Es kann nicht sinnvoll sein, diesen Trend durch den Flächennutzungsplan auch für die Zukunft festzuschreiben.

 

 

 

Einwand e)

 

 

 

Im Vorentwurf des FNP (S.33) heißt es:

 

 " Stadtteile, die nah an der Stadtgrenze zu Köln liegen und auch mit dem ÖPNV [redaktionelle Anmerkung: ÖPNV steht für öffentlicher Personennahverkehr] gut erschlossen sind, haben bereits heute einen besonderen Entwicklungsdruck. Hierzu gehören vor allem die an der Stadtbahnlinie 1 liegenden Stadtteile Refrath und Bensberg. Aber auch die Stadtmitte bietet mit dem direkten S-Bahn-Anschluss zukunftsorientierte Lagequalitäten. Diese Entwicklungsstandorte bieten sich für die Schaffung neuer Wohn- und Arbeitsstandorte an. Gerade hier sind qualitativ hochwertige Wohnformen mit hoher Dichte (Stadthäuser, hochpreisige Miet- und Eigentumswohnungen, Servicewohnen etc.[redaktionelle Anmerkung: etc. steht für lateinisch et cetera - ins Deutsche sinngemäß übersetzt mit: und so weiter]) als Ergänzung zum heutigen Angebot in Bergisch Gladbach vorstellbar. Umbau und Qualifizierung des städtebaulichen Umfeldes sind dabei eine besondere Herausforderung."

 

 

 

Auch dieser Hinweis spricht eindeutig eher für eine Bebauung in Innenstadtnähe, nicht für eine Bebauung im „grünen Randbezirk“.

 

 

 

Auch würde im innerstädtischen Bereich eine optimale Anbindung an den ÖPNV bestehen, was die bereits oben beschriebene Verkehrsproblematik bei einer Bebauung im Randbereich der Stadt wesentlich entschärfen würde.

 

 

 

Es sollte daher auch mehr nach innerstädtischen Alternativen gesucht werden. So hat die Stadt das Angebot, das Köttgengelände zu erwerben.

 

http://www.rundschau-online.de/region/rhein-berg/bergischgladbach/stadtentwicklung-bergisch-gladbacher-balanceakt-zwischen-bebauung-und-umweltauflagen-24487310

 

 

 

Auch in diesem Artikel heißt es:

 

„Verdichtung des Innenbereiches geht vor Zersiedlung des Außenbereichs“.

 

 

 

Auf Seite 52 Begründung Vorentwurf FNP finden wir folgenden Hinweis:

 

„Für diese Milieus sind Quartiere mit höheren Dichten und gemischten Nutzungen attraktiv, weshalb eine Tendenz zu höheren Bebauungsdichten künftig zumindest in Teilen geschehen kann/ sollte. Durch das »Wegbrechen« des traditionellen Milieus wird zudem in »alteingesessenen« Quartieren freier Wohnraum entstehen, der jedoch an die Bedürfnisse der neuen, potenziellen Einwohner angepasst werden muss. Hier könnte durch Bestandsumbau und Nachverdichtung mehr urbane Qualitäten geschaffen werden.“

 

 

 

Auch hier wieder eindeutige Argumente eher für eine Bebauung im Innenstadtbereich als in den grünen Randzonen.


 

 

 

 

Die Potenziale 16 a bis c  liegen im  Gebiet der großen Wiese zwischen Voiswinkeler Straße, Im Aehlemaar und Odenthaler Markweg

Stellungnahme 3

Die Potenzialflächen Sc 16a und Sc 16b  sollen auf mäßig geeignet heruntergestuft werden, die Potenzialfläche Sc 16c auf nicht geeignet (alle begrenzt durch Voiswinkeler Straße, Im Aehlemaar und Odenthaler Markweg).

 

Begründung

 

Einwand a)

 

Die Beurteilung vieler Kriterien ist sachlich falsch dargestellt und widerspricht z.T. vollkommen den Bewertungskriterien

 

Steckbrief Sc16a

 

 

Aktuelle Situation laut Steckbrief FNP

aktuell

korrekt

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

 

 

 

Nähe zu Kindertagesstätte

 

Anmerkung:

Rein räumlich korrekt ( Kita Schneckenhaus). Aber keine freie Kapazitäten. Was hilft eine Kindertagesstätte in der Nähe, die bereits jetzt vollkommen ausgelastet ist. Sinn und Zweck dieses Kriteriums ist, dass Kinder der zugezogenen Familien/Alleinerziehenden einen wohnortnahen Platz in einer Kindertagesstätte finden und nicht, dass ein Haus in der Nähe steht, an dem ein Schild „Kindertagesstätte“ angebracht ist.

ca. 300m

gut

mäßig

Nähe zu Grundschulen

 

Anmerkung:

Laut GoogleMaps kürzeste Verbindung von Schüllenbusch zur Concordia Grundschule 750 m, also gesamtes Potenzial Sc16a:  751 bis 1500m

ca. 600m

gut

durch-schnittlich

Infrastruktur (Verkehr/Ver- und Entsorgung)

 

 

 

Direkte Anbindung an

leistungsfähige Straße

 

Anmerkung:

Die Potenzialfläche grenzt an Wohnstraßen (Voiswinkeler Straße und Im Aehlemaar) mit Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Voiswinkeler Straße weist jetzt schon eine erhöhte Lärmbelastung auf. (s.u. http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ und Karte unten *1) Im Aehlemaar Richtung Südosten endet am Odenthaler Markweg. Der Odenthaler Markweg weist jetzt schon eine erhöhte Lärmbelastung auf und  ist in weiten Teilen Spielstraße (Tempo 7 km/h!).

Die Zufahrt von Odenthaler Markweg, Voiswinkeler Straße und Sträßchen Siefen (Fahrtrichtung Bergisch Gladbach)  in die jeweilige Hauptstraße ist jetzt schon im morgendlichen Berufsverkehr mit erheblichen Wartezeiten verbunden.

Da die Einmündungen Odenthaler Markweg und Sträßen Siefen in die Kempener Straße über keine Lichtzeichenanlage (Ampel) verfügen, ist ein Linksabbiegen schon jetzt in den Hauptverkehrszeiten nur mit langen Wartezeiten und z.T. „abenteuerlichen Manövern“ verbunden.

Eine Installation von Ampeln an diesen Stellen dürfte aber im Sinne des Verkehrsflusses auf der Kempener Straße überhaupt nicht sinnvoll sein.

 

Auch die weiterführenden Straßen (Kempener Straße und Altenberger-Dom-Straße) erreichen jetzt schon ihre Belastungsgrenze (s. Einwand Stellungnahme 2)

 

Zudem:

Leistungsfähige Straßen sollten Gehwege haben. Laut Mobilitätskonzept gilt: "Die Regelbreite für Gehwege sollte 2,50m betragen. Sie berücksichtigt den Begegnungsfall (bzw. das Nebeneinandergehen) von zwei Personen sowie je einen seitlichen Sicherheitsraum von 0,50m (Abstand zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen) und 0,20m (Abstand zu einer Einfriedung/Vorgarten oder einem Gebäude)." 

Weiterhin ist ein überregionaler Radweg entlang des Odenthaler Markweg  geplant. (Themenkarte 7 S. 157 Begründung zum Vorentwurf). Laut MobiK reicht dafür eine Fahrbahnbreite von 7,00m.

Die Straße Odenthaler Markweg ist in manchen Bereichen von Grundstücksgrenze zu Grundstückgrenze 5,50m breit. Es fehlt also eine Breite von bis zu  6,50m.

Ist hier eine Enteignung der Vorgärten geplant?

gegeben

gut

mäßig

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus) ca. 250m

 

Anmerkung:

Die kürzeste Entfernung zu den nächsten Haltestellen beträgt mehr als 600m (Fußweg Kindergarten Schneckenhaus bis Haltestelle Schildgen Kirche). Die entlang der Voiswinkeler Straße gelegenen Haltestellen eines „Sammelruftaxis“ werden nicht mehr angefahren. Die Linie wurde eingestellt.

ca. 250m

gut

mäßig

Qualität der ÖPNV-Anbindung

 

Anmerkung:

Da die Entfernung zu einer Haltestelle bei über 600m liegt, hilft es auch nicht, wenn die Haltestelle von 2 Buslinien angefahren wird.

Das Argument, dass die Entfernung ein eigenständiges Kriterium darstellt, zieht nicht, da in irgendeiner Entfernung immer eine gute Busverbindung besteht.

2 Buslinien

gut

mäßig

Lage im Stadtgefüge

 

Anmerkung:

Das Stadtzentrum ist per Individualverkehr nur über bereits jetzt aus/überlastete Straßen zu erreichen (Kempener bzw. Paffrather Straße). Zur Beurteilung ÖPNV s. oben.

Bedingt gegeben

durch-schnittlich

 

mäßig

Betrachtung der Umweltrelevanz

 

 

 

Flora/Fauna/Biodiversität

 

 

 

Vorkommen planungsrelevanter Arten. Dieses Kriterium konnte in der zu Verfügung stehenden kurzen Zeit noch nicht vollständig geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung wird nachgereicht.

Laut Karte Artenschutz des Freiraumkonzeptes sind Teile der Potenzialfläche als strukturreiche Gärten, Parkanlagen, Streuobstbestände und damit  Lebensräume mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz. Alleine deswegen Einstufung als durchschnittliche bis hohe Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter.

Literatur s. *2

 

gering bis durch- schnittlich

durch- schnittlich

bis hoch

Boden

 

 

 

Bodentyp, Schutzwürdigkeit, Geotope

 

Anmerkung:

Laut Kriteriums-Bewertung falsch eingestuft. Sehr schützenwerte Böden führen zur Einstufung als durchschnittliche bis hohe Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter.

Nebenbei handelt es sich bei dem sehr schutzwürdigen Boden um Gley, der 2016 Boden des Jahres war. Durch diese Aktion soll die Bedeutung des Bodens für die Menschen und seine Schutzwürdigkeit vermittelt werden.

sehr schutz- würdige Böden (intensive Prüfung),

 

durch-schnittlich bis mäßig

durch- schnittlich

bis hoch

Wasser

 

 

 

Grundwassersituation

 

Anmerkung:

Laut Kriteriums-Bewertung gilt: Wasserschutzgebiet III wird als durchschnittlich, mäßige Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter eingestuft.

Wasser-schutzgebiet IIIb Höhenhaus

 

gering bis durch- schnittlich

durch-schnittlich bis mäßig

Klima/Luft

 

 

 

Klimatopfunktion

 

Anmerkung:

Teil der innerstädtischen Grünachse, dem regionalen Grünzug angrenzend.

Laut Freiraumkonzept gehört der Bereich zu einem Kaltluftentstehungsgebiet mit Kaltluftzufluss aus der Landschaft. Als Luftleitbahn muss das Gebiet als mäßig geeignet eingestuft werden. Der Aspekt des Kaltluftentstehungsgebietes ist besonders wichtig, da Schildgen und Katterbach Wärmeinseln im Bereich GL- Nord sind. Laut Landesamt für Natur, Umwelt und  Verbraucherschutz NRW fordert auch das Baugesetzbuch einen entsprechenden Schutz (§1 Abs. 5 BauGB) Literatur s. *3

Klimatop: Siedlungs-klima/ Gartenstadt;

klima-wirksame Freiräume (Kaltluftent-stehungs-gebiet, mittlerer Freiraum)

durch-schnittlich bis mäßig

durch- schnittlich

bis hoch

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immission

 

 

 

Lärmimmission

 

Anmerkung:

Hier wird nur die Lärmbelastung des neuen Wohnbaulandes berücksichtigt, aber nicht die zusätzliche Lärmbelastung für die Bewohner entlang der zuführenden Wohnstraßen.

Odenthaler Markweg (s.o.) und Voiswinkeler Str. zeigen jetzt schon erhöhte Lärmwerte (s. Lärmaktionsplan und Lärmkarten-Viewer des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW).

Das Umweltbundesamt empfiehlt als langfristiges Handlungsziel zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen einen Auslösewert für den Immissionspegel Lden=55 vor. Dieser wird bereits jetzt im Odenthaler Markweg und in der Voiswinkeler Straße überschritten.

Sind die jetzigen Bewohner der zuführenden Wohnstraßen weniger vor Lärm zu schützen als die neuen Bewohner der Potenzialflächen?

Lärm: eventuell Konflikte durch nordöstlich an-grenzenden, landwirt- schaftlichen

Betrieb

durch-schnittlich bis mäßig

durch- schnittlich

bis hoch

 

Erläuterung der Skala s. *4


 

Steckbrief Sc16b

 

 

Aktuelle Situation laut Steckbrief FNP

aktuell

korrekt

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

 

 

 

Nähe zu Kindertagesstätte

 

Anmerkung:

Rein räumlich korrekt (Schneckenhaus). Aber keine freie Kapazitäten. Was hilft eine Kindertagesstätte in der Nähe, die bereits jetzt vollkommen ausgelastet ist. Sinn und Zweck dieses Kriteriums ist, dass Kinder der zugezogenen Familien/Alleinerziehenden einen wohnortnahen Platz in einer Kindertagesstätte finden und nicht, dass ein Haus in der Nähe steht, an dem ein Schild „Kindertagesstätte“ angebracht ist.

ca. 300m

gut

mäßig

Nähe zu Grundschulen

 

Anmerkung:

Laut GoogleMaps kürzeste Verbindung von Schüllenbusch zur Concordia Grundschule 750 m, also gesamtes Potenzial Sc16b 751 bis 1500m. Entfernung zur Grundschule Katterbach mehr als 1000m.

ca. 600m

gut

durch-schnittlich

Infrastruktur (Verkehr/Ver- und Entsorgung)

 

 

 

Direkte Anbindung an leistungsfähige Straße

 

Anmerkung:

Die Potenzialfläche grenzt an Wohnstraßen (Voiswinkeler Straße, Odenthaler Markweg und Im Aehlemaar) mit Geschwindigkeitsbegrenzung.

Die Voiswinkeler Straße weist jetzt schon eine erhöhte Lärmbelastung auf. (s.u. http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ und Karte unten *1) Der Odenthaler Markweg weist jetzt schon eine erhöhte Lärmbelastung auf und  ist in weiten Teilen Spielstraße (Tempo 7km/h).

Die Zufahrt  von Odenthaler Markweg, Voiswinkeler Straße und Sträßchen Siefen (Fahrtrichtung Bergisch Gladbach)  in die jeweilige Hauptstraße ist jetzt schon im morgendlichen Berufsverkehr mit erheblichen Wartezeiten verbunden. 

Da die Einmündungen Odenthaler Markweg und Sträßen Siefen in die Kempener Straße über keine Lichtzeichenanlage (Ampel) verfügen, ist ein Linksabbiegen schon jetzt in den Hauptverkehrszeiten nur mit langen Wartezeiten und z.T. „abenteuerlichen Manövern“ verbunden.

Eine Installation von Ampeln an diesen Stellen dürfte aber im Sinne des Verkehrsflusses auf der Kempener Straße überhaupt nicht sinnvoll sein.

 

Auch die weiterführenden Straßen (Kempener Straße und Altenberger-Dom-Straße) erreichen jetzt schon ihre Belastungsgrenze (s. Einwand Stellungnahme 2)

Leistungsfähige Straßen sollten Gehwege haben. Laut Mobilitätskonzept gilt: "Die Regelbreite für Gehwege sollte 2,50m betragen. Sie berücksichtigt den Begegnungsfall (bzw. das Nebeneinandergehen) von zwei Personen sowie je einen seitlichen Sicherheitsraum von 0,50m (Abstand zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen) und 0,20m (Abstand zu einer Einfriedung/Vorgarten oder einem Gebäude)."  Weiterhin ist ein überregionaler Radweg entlang des Odenthaler Markweg  geplant (Themenkarte 7 S. 157 Begründung zum Vorentwurf). Laut MobiK reicht dafür eine Fahrbahnbreite von 7,00m.

Die Straße Odenthaler Markweg ist in manchen Bereichen von Grundstücksgrenze zu Grundstückgrenze 5,50m breit. Es fehlt also eine Breite von bis zu  6,50m.

 

Ist hier eine Enteignung der Vorgärten geplant?

gegeben

gut

mäßig

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus) ca. 250m

 

Anmerkung:

Die kürzeste Entfernung zu den nächsten Haltestellen beträgt mehr als 700m (Fußweg Kindergarten Schneckenhaus bis Haltestelle Schildgen Kirche alleine 600m). Die entlang der Voiswinkeler Straße gelegenen Haltestellen eines Sammelruftaxis werden nicht mehr angefahren. Die Linie wurde eingestellt.

ca. 250m

gut

mäßig

Qualität der ÖPNV-Anbindung

 

Anmerkung:

Da die Entfernung zu einer Haltestelle bei über 600m liegt hilft es auch nicht, wenn die Haltestelle von 2 Buslinien angefahren wird.

Das Argument, dass die Entfernung ein eigenständiges Kriterium darstellt zieht nicht, da in irgendeiner Entfernung immer eine gute Busverbindung besteht.

 

2 Buslinien

gut

mäßig

Lage im Stadtgefüge

 

Anmerkung:

Das Stadtzentrum ist per Individualverkehr nur über bereits jetzt aus/überlastete Straßen zu erreichen (Kempener bzw. Paffrather Straße). Zur Beurteilung ÖPNV s. oben.

Bedingt gegeben

durch-schnittlich

mäßig

Betrachtung der Umweltrelevanz

 

 

 

Flora/Fauna/Biodiversität

 

 

 

Vorkommen planungsrelevanter Arten. Dieses Kriterium konnte in der zu Verfügung stehenden kurzen Zeit noch nicht vollständig geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung wird nachgereicht.

 

Laut Karte Artenschutz des Freiraumkonzeptes sind Teile der Potenzialfläche als strukturreiche Gärten, Parkanlagen, Streuobstbestände und damit  Lebensräume mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz. Alleine deswegen Einstufung als durchschnittliche bis hohe Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter.

Literatur s. *2

 

gering bis durch- schnittlich

durch- schnittlich

bis hoch

Boden

 

 

 

Bodentyp, Schutzwürdigkeit, Geotope

 

Anmerkung:

Laut Kriteriums-Bewertung falsch eingestuft. sehr schützenwerte Böden führen zur Einstufung als durchschnittliche bis hohe Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter.

Nebenbei handelt es sich bei dem sehr schutzwürdigen Boden um Gley, der 2016 Boden des Jahres war. Durch diese Aktion soll die Bedeutung des Bodens für die Menschen und seine Schutzwürdigkeit vermittelt werden.

 

sehr schutz-würdige Böden (intensive Prüfung),

 

gering bis durch-schnittlich/ durch-schnittlich bis mäßig

durch- schnittlich

bis hoch

Wasser

 

 

 

Grundwassersituation: Grundwasserflurabstand 40-80cm

 

Anmerkung:

Laut Kriteriums-Bewertung gilt: Wasserschutzgebiet III wird als durchschnittlich, mäßig Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter eingestuft.

Wasser- schutzgebiet IIIb Höhenhaus

 

gering bis durch-schnittlich/ durch-schnittlich bis mäßig

 

 

durch-schnittlich bis mäßig

Klima/Luft

 

 

 

Klimatopfunktion

 

Anmerkung:

Teil der innerstädtischen Grünachse, dem regionalen Grünzug angrenzend.

Laut Freiraumkonzept gehört der Bereich zu einem Kaltluftentstehungsgebiet. Der Aspekt des Kaltluftentstehungsgebietes ist besonders wichtig, da Schildgen und Katterbach Wärmeinseln im Bereich GL- Nord sind. Laut Landesamt für Natur, Umwelt und  Verbraucherschutz NRW

Fordert auch das Baugesetzbuch einen entsprechenden Schutz (§1 Abs. 5 BauGB) Literatur s. *3

Klimatop: Siedlungs- klima/ Gartenstadt;

klima- wirksame Freiräume (Kaltluft-entstehungs-gebiet, mittlerer Freiraum)

durch-schnittlich bis mäßig

durch- schnittlich

bis hoch

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immission

 

 

 

Lärmimmission

 

Anmerkung:

Hier wird nur die Lärmbelastung des neuen Wohnbaulandes berücksichtigt, aber nicht die zusätzliche Lärmbelastung der Bewohner entlang der zuführenden Wohnstraßen. Odenthaler Markweg (s.o.) und Voiswinkeler Str. zeigen jetzt schon erhöhte Lärmwerte (s. Lärmaktionsplan und Lärmkarten-Viewer des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW).

Das Umweltbundesamt empfiehlt als langfristiges Handlungsziel zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen einen Auslösewert für den Immissionspegel Lden=55 vor. Dieser wird bereits jetzt im Odenthaler Markweg und in der Voiswinkeler Straße überschritten.

Sind die jetzigen Bewohner der zuführenden Wohnstraßen weniger vor Lärm zu schützen als die neuen Bewohner der Potentialflächen?

Lärm: eventuell Konflikte durch nordöstlich angrenzenden, landwirtschaftlichen

Betrieb

durch-schnittlich bis mäßig

durch- schnittlich

bis hoch

 

Erläuterung der Skala s. *4

 


 

Steckbrief Sc16c

 

 

Aktuelle Situation laut Steckbrief FNP

aktuell

korrekt

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

 

 

 

Nähe zu Kindertagesstätte

 

Anmerkung:

Rein räumlich korrekt (Schneckenhaus). Aber keine freie Kapazitäten. Was hilft eine Kindertagesstätte in der Nähe, die bereits jetzt vollkommen ausgelastet ist. Sinn und Zweck dieses Kriteriums ist, dass Kinder der zugezogenen Familien/Alleinerziehenden einen wohnortnahen Platz in einer Kindertagesstätte finden und nicht, dass ein Haus in der Nähe steht, an dem ein Schild „Kindertagesstätte“ angebracht ist.

ca. 300m

gut

mäßig

Nähe zu Grundschulen

 

Anmerkung:

Laut GoogleMaps kürzeste Verbindung von Schüllenbusch zur Concordia Grundschule 750 m, also gesamtes Potenzial Sc16a 751 bis 1500m, zur Grundschule Katterbach mehr als 1000m

ca. 600m

gut

durch-schnittlich

Infrastruktur (Verkehr/Ver- und Entsorgung)

 

 

 

Direkte Anbindung an leistungsfähige Straße

 

Anmerkung:

Die Potenzialfläche Sc 16c grenzt an Wohnstraßen (Odenthaler Markweg und Im Aehlemaar) mit Geschwindigkeitsbegrenzung. Der Odenthaler Markweg weist jetzt schon eine erhöhte Lärmbelastung auf (s.u. http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ und Karte unten *1) und  ist in weiten Teilen Spielstraße. Im Berufsverkehr staut der Verkehr bis über die Einmündung Im Aehlemaar hinaus, so dass eine Abbiegung auf die Voiswinkeler Straße Richtung Altenberger-Dom-Straße nicht möglich ist.

Die Zufahrt von Odenthaler Markweg, Voiswinkeler Straße und Sträßchen Siefen (Fahrtrichtung Bergisch Gladbach)  in die jeweilige Hauptstraße ist jetzt schon im morgendlichen Berufsverkehr mit erheblichen Wartezeiten verbunden. 

Auch die weiterführenden Straßen (Kempener Straße und Altenberger-Dom-Straße) erreichen jetzt schon ihre Belastungsgrenze (s. Einwand Stellungnahme 2)

Leistungsfähige Straßen sollten Gehwege haben. Laut Mobilitätskonzept gilt: "Die Regelbreite für Gehwege sollte 2,50m betragen. Sie berücksichtigt den Begegnungsfall (bzw. das Nebeneinandergehen) von zwei Personen sowie je einen seitlichen Sicherheitsraum von 0,50m (Abstand zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen) und 0,20m (Abstand zu einer Einfriedung/Vorgarten oder einem Gebäude)."  Weiterhin ist ein überregionaler Radweg entlang des Odenthaler Markweg  geplant (Themenkarte 7 S. 157 Begründung zum Vorentwurf). Laut MobiK reicht dafür eine Fahrbahnbreite von 7,00m.

Die Straße Odenthaler Markweg ist manchen Bereichen von Grundstücksgrenze zu Grundstückgrenze 5,50m breit. Es fehlt also eine Breite von bis zu  6,50m. Ist hier eine Enteignung der Vorgärten geplant?

gegeben

gut

mäßig

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus) ca. 250m

 

Anmerkung:

Die kürzeste Entfernung zu den nächsten Haltestellen beträgt mehr als 600m (Fußweg Kindergarten Schneckenhaus bis Haltestelle Schildgen Kirche). Die entlang der Voiswinkeler Straße gelegenen Haltestellen eines Sammelruftaxis werden nicht mehr angefahren. Die Linie 417 Schildgen – Kalmünten wurde 2015 wegen geringer Nachfrage eingestellt).

ca. 250m

gut

mäßig

Qualität der ÖPNV-Anbindung

 

Anmerkung:

Da die Entfernung zu einer Haltestelle bei über 600m liegt hilft es auch nicht, wenn die Haltestelle von 2 Buslinien angefahren wird.

Das Argument, dass die Entfernung ein eigenständiges Kriterium darstellt zieht nicht, da in irgendeiner Entfernung immer eine gute Busverbindung besteht.

2 Buslinien

gut

mäßig

Lage im Stadtgefüge

Anmerkung:

Das Stadtzentrum ist per Individualverkehr nur über bereits jetzt aus/überlastete Straßen zu erreichen (Kempener bzw. Paffrather Straße). Zur Beurteilung ÖPNV s. oben.

 

 

 

 

Bedingt gegeben

durch-schnittlich

mäßig

Betrachtung der Umweltrelevanz

 

 

 

Flora/Fauna/Biodiversität

 

 

 

Vorkommen planungsrelevanter Arten. Dieses Kriterium konnte in der zu Verfügung stehenden kurzen Zeit noch nicht vollständig geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung wird nachgereicht.

 

Laut Karte Artenschutz des Freiraumkonzeptes sind Teile der Potenzialfläche als strukturreiche Gärten, Parkanlagen, Streuobstbestände und damit  Lebensräume mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz. Weitere Teile sind Fließgewässer und damit  Lebensräume mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz. Alleine deswegen Einstufung als durchschnittliche bis hohe Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter.

Literatur s. *2

 

gering bis durch-schnittlich/ durchschnitt- lich bis mäßig

durch- schnittlich

bis hoch

Boden

 

 

 

Bodentyp, Schutzwürdigkeit, Geotope

 

Anmerkung:

Laut Kriteriums-Bewertung falsch eingestuft. sehr schützenwerte Böden führen zur Einstufung als durchschnittliche bis hohe Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter.

Nebenbei handelt es sich bei dem sehr schutzwürdigen Boden um Gley, der 2016 Boden des Jahres war. Durch diese Aktion soll die Bedeutung des Bodens für die Menschen und seine Schutzwürdigkeit vermittelt werden.

sehr schutzwürdige Böden (intensive Prüfung),

 

gering bis durch-schnittlich/ durch-schnittlich bis mäßig

durch- schnittlich

bis hoch

Wasser

 

 

 

Grundwassersituation

 

Anmerkung:

Laut Kriteriums-Bewertung gilt: Wasserschutzgebiet III wird als durchschnittlich bis mäßig eingestuft.

 

Teilweise Bachlauf, Grundwasserflurabstand 0 - 40cm

 

Laut Kriteriums-Bewertung gilt: Standorte mit hohem Grundwasser- und Stauungsnässeeinfluss werden als durchschnittliche bis hohe Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter eingestuft. Es besteht ein hoher Staunässeeinfluss.

 

 

 

 

Quellen des Katterbaches

Wasser- schutzgebiet IIIB Höhenhaus

 

gering bis durch-schnittlich/ durch-schnittlich bis mäßig

durch- schnittlich

bis hoch

Klima/Luft

 

 

 

Klimatopfunktion

Anmerkung:

Teil der innerstädtischen Grünachse, dem regionalen Grünzug angrenzend.

Laut Freiraumkonzept gehört der Bereich zu einem Kaltluftentstehungsgebiet und einem Kaltluftsammelgebiet mit Kaltluftzufluss aus der Landschaft. Als Luftleitbahn muss das Gebiet als mäßig geeignet eingestuft werden. Der Aspekt des Kaltluftentstehungsgebietes ist besonders wichtig, da Schildgen und Katterbach Wärmeinseln im Bereich GL- Nord sind. Laut Landesamt für Natur, Umwelt und  Verbraucherschutz NRW

Fordert auch das Baugesetzbuch einen entsprechenden Schutz (§1 Abs. 5 BauGB) Literatur s. *3

Klimatop: Siedlungs- klima/ Gartenstadt;

klima- wirksame Freiräume (Kaltluft-entstehungs-gebiet, mittlerer Freiraum)

durch-schnittlich bis mäßig

durch- schnittlich

bis hoch

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immission

 

 

 

Lärmimmission

 

Anmerkung:

Hier wird nur die Lärmbelastung des neuen Wohnbaulandes berücksichtigt, aber nicht die zusätzliche Lärmbelastung der Bewohner entlang der zuführenden Wohnstraßen. Odenthaler Markweg (s.o.) und Voiswinkeler Str. zeigen jetzt schon erhöhte Lärmwerte (s. Lärmaktionsplan und Lärmkarten-Viewer des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW).

Das Umweltbundesamt empfiehlt als langfristiges Handlungsziel zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen einen Auslösewert für den Immissionspegel Lden=55 vor. Dieser wird bereits jetzt im Odenthaler Markweg und in der Voiswinkeler Straße überschritten.

Sind die jetzigen Bewohner der zuführenden Wohnstraßen weniger vor Lärm zu schützen als die neuen Bewohner der Potentialflächen?

Lärm: eventuell Konflikte durch nordöstlich an- grenzenden, landwirt- schaftlichen

Betrieb

durch-schnittlich bis mäßig

durch- schnittlich

bis hoch

 

Erläuterung der Skala s. *4

 

 

 

 

 

 

 

Einwand b)

 

Im Freiraumkonzept Bergisch Gladbach heißt es:

 

Übergeordnetes Leitbild für das Freiraumkonzept:

…….... - Der urbane Charakter der städtischen Kernflächen (Stadtmitte, Schildgen und Bensberg/Refrath/Moitzfeld) wird u.a. durch eine ansprechende, ökologisch wertvolle Grüngestaltung unterstrichen.

- Die Stadt der Zukunft ist grün und lebenswert!

Schildgen würde die ökologisch wertvolle Grüngestaltung verlieren, wenn diese großräumig durch Wohnsiedlungen ersetzt würden.

 

 

 

Einwand c)

 

Die genannten Potenzialflächen sind Teil der innerstädtischen Grünachsen. Dies wird in der Umweltrelevanz nicht ausreichend berücksichtigt. s.a. Begründung Stellungnahme 2


 

Literatur

 

 

*1

Ausschnitt Lärmkarten Viewer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*2

 

Freiraumkonzept Ausschnitt Karte Artenschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*3

Begründung zum Vorentwurf Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach

S. 54

Die inzwischen umfänglich vorliegenden Indizien für einen Klimawandel sind an der Erwärmung und an den steigenden Niederschlägen in den letzten 100 Jahren auch in NRW abzulesen. Eine weitere Erhöhung der durchschnittlichen Lufttemperatur bis Mitte des 21. Jahrhunderts um etwa 1,7 Grad gegenüber dem Referenzzeitraum (1951 - 2000) wird von LANUV prognostiziert

S. 57 ff

„Stadtklima in Bergisch Gladbach

Das Stadtklima wird geprägt durch das Zusammenwirken natürlicher Faktoren (geographischer Lage, Relief, Höhenlage, naturnahe Flächen innerhalb des Stadtgebietes), anthropogener Faktoren (Art und Dichte der Bebauung, Versiegelungsgrad des Bodens) und lufthygienischer Aspekte (industrielle Anlagen, Kfz-Verkehr). Durch die starke Aufwärmung tagsüber und die eingeschränkte Abkühlung nachts werden die Städte im Vergleich zum Umland deutlich wärmer. Es bilden sich sogenannte Wärmeinseln. Im Freiraumkonzept wurden für die Stadt Bergisch Gladbach, unter Berücksichtigung der Landschaftsräume (Bergische Hochflächen, Bergische Heideterrassen, Paffrather Kalkmulde und dem rheinischen Bergischen Verdichtungsband) und den anthropogenen Einflüssen drei stadtklimatische Einheiten (Wärmeinseln) lokalisiert.

 

 

 

 

 

 

 

Luftaustausch/Luftleitbahnen Klimatisch gesehen sind Städte Wärmeinseln. Grüne Freiräume wie Wälder-, Wiesen- und Ackerflächen der Umgebung haben eine wichtige Filter- und Luftaustauschfunktion und tragen wesentlich zur Qualität des mikroskaligen Stadtklimas bei. Idealerweise fließt aus Kalt- und Frischluftentstehungsge­bieten über sogenannte Luftleitbahnen kühlere und immissionsärmere Luft in die Stadt und die wärmere, mit Schadstoffen angereicherte Luft fließt ab. Der Transport der in Bodennähe streichenden, kalten Luftzüge erfolgt sowohl über natürliche Luftleitbahnen (Flusstäler oder niedrig bewachsene Grünflächen) als aber auch über breite Straßen und Bahnanlagen. Hindernisse für Luftleitbahnen können Talverengungen, Lärmschutzwälle, Verbauung (Querriegel) oder hochwachsende Vegetation sein. Kaltluftentstehungsgebiete Für das Stadtgebiet sind bei austauscharmen Wetterlagen vor allem die Kaltluftentstehungsgebiete aus dem Nordosten, entsprechend dem topographischen Gefälle, von regionaler Bedeutung. Die großräumigen Waldbereiche des Königsforstes und des Stadtteiles Gronau haben für Bergisch Gladbach eine nachgeordnete klimawirksame Bedeutung. Die innerstädtischen klimawirksamen Freiräume der lokalisierten drei Wärmeinseln gewinnen vor allem hinsichtlich ihrer wichtigen Funktion für Luftaustausch- und Luftqualität von Bedeutung. Die wichtigsten stadtklimatischen Beiträge gehen von folgend dargestellten Freiräumen mit einer Flächengröße > 1 ha aus.

 

Kleinere Freiräume, mit einer Flächengröße < 1 ha, haben für die kli­matische Ausgleichsfunktion eine geringere Bedeutung, jedoch können diese Flächen eine hohe Bedeutung für lokale Luftaustauschsysteme auf Wohnsiedlungsbereiche erhalten.

 

 

 

 

 

 

Karte Klimaanalyse Nord

 

Ausschnitt mit Darstellung der Potenziale Sc16a, Sc16b und Sc16c

Legende Klimaanalyse

 

 

 

Landesamt für Natur, Umwelt und  Verbraucherschutz NRW

 

"Kühlleistung von Böden"

 

Seite 14:

 

"Für die kommunale Ebene fordert deswegen das Baugesetzbuch eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung mit dem Ziel, "den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern" (§1 Abs. 5 BauGB)"