Die Vorschläge der Verwaltung für den Entwurf des FNP werten wir als Teilerfolg. Allerdings sehen wir darin nicht ein Entgegenkommen der Verwaltung. Es wurden
zumindest in Schildgen nur die Bereiche herausgenommen, die auch von den Trägern öffentlicher Belange als absolute no go Potenziale gewertet wurden.
Aber selbst in der überarbeiteten Fassung finden sich noch immer Fehler, die korrigiert werden müssen. So wird einerseits festgestellt, dass
Kaltluftentstehungsgebiete von der Bebauung ausgenommen werden sollen, aber weite Teile des Potenzials Sc 16b sind für die Bebauung geplant, obwohl diese Bereiche zu Kaltluftentstehungsgebieten
gehören.
Unsere Stellungnahmen
Kurzfassung
Langfassung